Kosten & Abrechnung

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in einer ganzheitlichen, regulativ- und präventivmedizinischen Behandlung, die über die übliche schulmedizinische Versorgung hinausgeht.
Ich nehme mir Zeit, um für jede Patientin und jeden Patienten einen individuellen Therapieplan zu erstellen – auf Basis von Befunden, persönlichen Gegebenheiten und Zielen. Diese individuelle und auf den Menschen in seiner Gesamtheit abgestimmte Arbeit ist zeitintensiv und erfordert eine differenzierte Herangehensweise.

Abrechnung nach GOÄ

Die ärztlichen Leistungen in meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Da viele meiner Methoden und Verfahren – etwa regulativmedizinische Beratung, Mikronährstofftherapie, osteopathische Behandlungen und weitere Regulative Therapien – nicht explizit in der GOÄ aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung teilweise über sogenannte Analogziffern.

Diese werden entsprechend der Art, des Umfangs und des Zeitaufwandes angesetzt und können gemäß § 5 GOÄ gesteigert werden.
Üblicherweise liegt der Steigerungssatz bei bis zu dem 2,3-fachen Satz, in begründeten Fällen auch darüber.

Privatversicherte Patientinnen und Patienten

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für ärztliche Leistungen nach GOÄ.
Allerdings ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass immer mehr private Krankenversicherungen bestimmte Leistungen – insbesondere aus dem Bereich der Prävention, Regulation und Energiemedizin – nur noch teilweise oder gar nicht mehr erstatten.

Zudem werden Steigerungen über den 2,3-fachen Satz in der Regel nicht vollständig übernommen, sodass ein Eigenanteil verbleiben kann.
Die Höhe der Erstattung hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif ab.

Ich empfehle daher, sich bei Unsicherheiten vor Beginn einer Behandlung mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.
Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine detaillierte Rechnung nach GOÄ, die alle Leistungen transparent ausweist.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte ist eine Behandlung in meiner Praxis als Selbstzahlerleistung möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ärztliche Leistungen außerhalb des kassenärztlichen Systems in der Regel nicht.
Ich rechne daher privat nach GOÄ ab, und Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie selbst begleichen.

Laborleistungen

Die Labordiagnostik erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachlaboren (z. B. Biovis Diagnostik) und dient der Analyse individueller Stoffwechsel- und Regulationsprozesse.
Diese Laboruntersuchungen werden direkt durch das jeweilige Labor mit Ihnen abgerechnet.

Für Privatversicherte werden die Kosten häufig ganz oder teilweise erstattet.
Gesetzlich Versicherte tragen die Laborkosten selbst.

Ganzheitliche, individuelle regulativmedizinische Therapie und Beratung

Meine ärztliche Tätigkeit folgt einem integrativen Ansatz, bei dem medizinische Diagnostik und Therapie mit regulativmedizinischen, biochemischen, osteopathischen und weiteren individuell ausgewählten Verfahren verbunden werden.

Ich arbeite nicht nach starren Behandlungsschemata. Welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zum Einsatz kommen, richtet sich nach Ihrer individuellen gesundheitlichen Situation und der jeweiligen medizinischen Fragestellung. Je nach Befund können unterschiedliche Verfahren sinnvoll miteinander kombiniert werden, um die körpereigenen Regulationsprozesse zu unterstützen und eine möglichst nachhaltige Verbesserung der Gesundheit zu fördern.

Je nach individueller Fragestellung können ärztliche Beratungs- und Behandlungstermine deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als in einer üblichen Sprechstunde. Die Abrechnung orientiert sich deshalb am tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungsumfang sowie am erforderlichen Zeitaufwand nach den Vorgaben der GOÄ. 

Die Abrechnung richtet sich nach Art, Umfang und Zeitaufwand der erbrachten ärztlichen Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise – soweit erforderlich – nach analogen Gebührenziffern.

Orthomolekulare Therapie und Mikronährstoffe

Im Rahmen einer orthomolekularen Therapie können – abhängig von Diagnostik und individuellem Bedarf – Empfehlungen zur gezielten Einnahme von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, Aminosäuren oder weiteren Mikronährstoffen erfolgen.

Die Kosten für empfohlene Mikronährstoffpräparate stellen in der Regel keine erstattungsfähigen Leistungen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen dar und sind von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen.

Die Auswahl der Präparate erfolgt ausschließlich nach medizinischer Indikation und auf Grundlage der individuellen diagnostischen Befunde.

Empfehlungen erfolgen grundsätzlich individuell und orientieren sich an den vorliegenden Befunden, der medizinischen Fragestellung und dem persönlichen Therapieziel.

Terminabsagen

Da ich meine Praxis als Bestellpraxis führe, wird jeder Termin ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar gemäß den getroffenen Vereinbarungen berechnet werden.

Transparenz der ärztlichen Abrechnung

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt für mich mit Offenheit und Transparenz – auch bei der Abrechnung meiner ärztlichen Leistungen.

In meiner Praxis nehme ich mir bewusst Zeit für eine umfassende Diagnostik, Beratung und Therapieplanung. Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Symptome, sondern der Mensch in seiner Gesamtheit. Deshalb nehme ich mir bewusst Zeit für eine ausführliche Anamnese, die sorgfältige Auswertung vorhandener Befunde sowie die Entwicklung individueller diagnostischer und therapeutischer Konzepte.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Soweit Leistungen dort nicht unmittelbar beschrieben sind, erfolgt die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über Analogbewertungen (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Je nach Art, Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umfang der ärztlichen Leistung können mehrere Gebührenpositionen, Analogbewertungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ sowie – soweit die Voraussetzungen der GOÄ erfüllt sind – entsprechend begründete Steigerungsfaktoren zur Anwendung kommen.

Da meine Behandlungen häufig deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als in einer klassischen fachärztlichen Sprechstunde üblich ist, bildet die Rechnung den tatsächlichen ärztlichen Leistungsumfang und den damit verbundenen Zeitaufwand ab.

Mir ist wichtig, dass Sie bereits vor Beginn der Behandlung nachvollziehen können, wie meine Praxis arbeitet und auf welcher Grundlage die ärztliche Vergütung erfolgt. Deshalb erhalten Sie die wesentlichen Informationen zur Abrechnung bereits vor Ihrer Terminvereinbarung.

Hinweis

Die hier beschriebenen Verfahren sind ärztliche Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung.
Sie dienen der Förderung von Gesundheit, Vitalität und Selbstregulation – nicht der ausschließlichen Symptombehandlung.